In diesem Bereich finden sie Informationen zu unserem Behandlungsansatz, dem Ablauf einer Therapie und Informationen zur Beantragung und dem Honorar bei den unterschiedlichen Kostenträgern.

Hier finden sie eine aktuelle Honorartabelle unserer Leistungen (Stand: 16.07.24), welche die aktuellen Neuerungen, die sich durch die Verhandlungen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Berufsverband der Psychotheraputen mit den PKVen und der Beihilfe in der Gebührenordnung ergeben haben. Diese Neuerungen traten ab dem 01.Juli 2024 in Kraft und wurden Mitte Juli veröffentlicht. Gerne möchten wir ihnen als Patienten diese Vorteile weitergeben, so dass sie damit (wenn Kostenträger PKV und Beihilfe) nahezu keine Zuzahlungen mehr privat zu tragen haben. 

Behandlungsansatz

In unserer Arbeit ist es uns wichtig, unserem Gegenüber auf Augenhöhe, respektvoll und authentisch zu begegnen. Wir sehen uns in der Therapie am ehesten als Begleiter unserer Klientinnen und Klienten, welche wir darin unterstützen, eine für sie passende Lösung für ihre Anliegen zu finden. Dabei lassen wir unsere Erfahrung und unser Wissen so einfließen, dass es auf die individuelle Situation abgestimmt ist.

Neben den klassischen Ansätzen der Verhaltenstherapie und den kognitiven Techniken nutzen wir sehr gerne auch die Ansätze der Dritten Welle der Verhaltenstherapie, wie z.B. die Schematherapie, ACT – Akzeptanz- und Commitment-Therapie und die Klärungsorientierte Psychotherapie.

Behandlungsspektrum

Zu unserem psychotherapeutischen Behandlungsspektrum gehören unter anderem Erkrankungen aus den folgenden Bereichen:

  • Depression und andere affektive Erkrankungen
  • Burnout
  • Angsterkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Essstörungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • therapeutische Begleitung zur Abstinenzerhaltung
  • Trauma / Posttraumatische Belastungsstörung
  • Anhaltende Trauer
  • nichtorganische Schlafstörungen
  • Sexualität
  • ADHS / ADS

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Psychische Erkrankungen

Nähere Informationen zu einzelnen psychischen Erkrankungen erhalten sie zum Beispiel auf der Seite SeelischeGesundheit.net, für welche die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. die Trägerschaft inne hat.

Depression

Das Leipziger Bündnis gegen Depression e.V. engagiert sich mit Projekten, Veranstaltungen und Beratung für die Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens psychisch Erkrankter mit Depression.

Essstörungen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Betroffene, Angehörige und andere Zielgruppen umfangreich über das Thema Essstörungen und stellt z.B. Material zur Unterstützung von Präventionsarbeit bereit.

LEBENDIG ZU SEIN HEISST,
SICH SELBST VERÄNDERN ZU KÖNNEN.

Gerald Hüther

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Suizidgedanken und Suizid

Eine aktuelle Untersuchung der Universitätsmedizin Leipzig zeigt, dass die Anzahl der Suizide in 2022 im Vergleich zum Vorjahr in Deutschland wieder deutlich angestiegen ist, um ganze 9,8%. Von den Suiziden sind fast 75% von Männern begangen worden.

Nähere Informationen zu und Hilfe bei Suizidgedanken finden Männer auf der Seite Männer stärken – Wege aus der Krise.

Depression bei Männern

Zeigt sich Depression bei Männern anders? Genau dies untersucht z.B. die Universität Zürich. Informationen dazu gibt es auf der Plattform Andromind.

Viele weitere Informationen zur Gesundheit und Depression von Männern sind auch auf der Seite „Männergesundheitsportal“ der BZgA zu finden.

Ablauf

Probatorik

Wenn sie eine Psychotherapie aufnehmen, erfolgt am Anfang immer die sogenannte Probatorikphase. Diese Phase umfasst, abhängig vom Kostenträger, meist 4-6 Sitzungen, inkl. dem Erstgespräch. In dieser Zeit geht es darum, ihre Problematik genau zu verstehen, die sogenannte Anfangsdiagnostik – auch mittels Fragebögen – durchzuführen und mit ihnen erste mögliche Ziele und einen Behandlungsplan zu formulieren. Außerdem ist dies die Zeit, in der Patient und Therapeut testen können, ob die Zusammenarbeit passt und eine gemeinsame therapeutische Arbeit möglich ist.

Therapie

An die probatorische Phase schließt sich die therapeutische Phase an. Hierfür werden die Anzahl der benötigten Sitzungen individuell festgelegt. Wir unterscheiden eine sogenannte Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie mit bis zu 60-80 Sitzungen. Meist finden die Sitzungen in einem 1-2wöchentlichen Rhythmus statt. Umstände wie z.B. Schichtdienste können auch eine andere Sitzungsfrequenz notwendig machen. Auch während des therapeutischen Prozesses, kann die benötigte Sitzungsmenge und -frequenz nach Bedarf und nach neuem Kenntnisstand angepasst werden. Manchmal ist auch nochmal eine Anpassung oder Erweiterung der Behandlungsziele notwendig, wenn sich z.B. im Prozess neue relevante Erkenntnisse ergeben haben.

Abschluss

Die Abschlussphase ist am ehesten dadurch gekennzeichnet, das Gelernte zu festigen und auftretende Schwierigkeiten, z.B. bei reduzierter Sitzungsfrequenz, abzufangen, um den Transfer in den Alltag nachhaltig zu gestalten. Nun geht es auch darum, die therapeutische Beziehung wieder zu lösen und schlussendlich die Therapie zu beenden. Die Sitzungsfrequenz ist nun meist 2- bis 4-wöchentlich.

Manchmal ist Veränderung nicht das was wir wollen,
aber genau das was wir brauchen.

Autor unbekannt

Besonderheiten der verschiedenen Kostenträger und Honorar

Eine Therapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einem anerkannten Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie, wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.

Mit den aktuellen Neuerungen in der Gebührenordnung, die ab 01.Juli 2024 in Kraft getreten sind, müssen Versicherte der PKVen und der Beihilfe nahezu keine Zuzahlungen mehr privat tragen. Da die Bedingungen der Kostenübernahme in den einzelnen Versichertenverträgen darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt sind, informieren Sie sich bitte dennoch vorab bei ihrer Versicherung darüber, welche Konditionen (Dauer, Höhe etc.) für eine Psychotherapie in Ihrem vereinbarten Tarif festgelegt sind. Sollten ihnen die anfallenden Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, sind diese sodann von ihnen privat zu tragen.

Eine Checkliste für ein Telefonat mit ihrer Kasse können wir Ihnen gerne zusenden. Kontaktieren sie uns dazu bitte einfach.

Wir können sodann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Versicherungen und die Beihilfe werden Ihnen dann außerdem die erforderlichen Formulare, die für eine Beantragung der Therapie nach der Probatorik (meist 4-5 Stunden zur Diagnostik, Kennenlernen und Therapieplanung) notwendig sind, zuschicken.

Das Honorar für die Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet und liegt damit für die ersten 24 Sitzungen bei 134,06€ (Ziffer 812a) und ab der 25. Sitzung bei 100,55€ (Ziffer 870). Zu jeder Sitzungen kommen weitere erstattungsfähige Gebühren hinzu. Eine ausführliche Honorartabelle finden sie hier.

Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, vielleicht aus persönlichen Gründen, dann richtet sich das Honorar für die therapeutischen Sitzungen von 50 Minuten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung.

Das Honorar für die Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine reguläre Sitzung wird derzeit bei Selbstzahlern mit dem 3,0fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 131,15€.

Eine ausführliche Honorartabelle finden sie hier.

Formalien wie eine Antragstellung sind für Selbstzahler kein Thema und wir können, bei vorhandenen Kapazitäten, sofort einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Kosten als Selbstzahler lassen sich häufig steuerlich geltend machen. Befragen sie hierzu bitte ihren Steuerberater.

Als Angehöriger der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr in Sachsen können sie mit der Praxis direkt einen Termin für ihr Erstgespräch vereinbaren. Befragen sie hierzu auch gerne nochmals ihre zuständige Heilfürsorgestelle.

Die Abrechnung erfolgt dann durch die Praxis mit der zuständigen Heilfürsorgestelle. Ihnen als Angehören der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr entstehen keine zusätzlichen privat zu tragenden Kosten.

Für die ersten Sitzungen (Probatorik) benötigen sie keine Unterlagen. Für die anschließende Therapie stellen wir dann gemeinsam den Antrag.

Als Angehörige der Bundeswehr können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung auch eine Privatpraxis aufsuchen und müssen nicht zwingend in eine Praxis mit Kassenzulassung.

Wir rechnen mit der Bundeswehr das gängige vereinbarte Honorar zum 2,3fachen Steigerungssatz ab, sowie flankierende und abrechenbare Nebenziffern. Ihnen als Bundeswehrangehörigen entstehen keine weiteren Kosten, da dies gesetzlich ausgeschlossen ist.

Wenn sie zu uns in die Privatpraxis in Behandlung kommen möchten, benötigen sie von ihrem Truppenarzt den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“. Dieser muss auf den Praxisnamen ausgestellt sein. Hiermit können sodann die probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.

Die Abrechnung erfolgt durch die Praxis, direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Als Angehörige der Bundespolizei können sie auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern auch eine Privatpraxis aufsuchen.

Die zwingend erforderliche Durchführung einer Sprechstunde (Einzelsitzung von 50 Minuten) kann ebenfalls in der Privatpraxis erfolgen. Da wir die Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, als geforderte Voraussetzung besitzen, können sie die Praxis zur Vereinbarung eines Erstgesprächs direkt kontaktieren.

Nach dem Erstgespräch (Sprechstunde) und den ggf. 4 probatorischen Sitzungen, beantragen wir zusammen die therapeutischen Sitzungen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt durch die Praxis mit der Heilfürsorgestelle. Ihnen als Bundespolizeiangehörigen entstehen keine privat zu tragenden Kosten.

Wenn sie über die BAHN-BKK versichert sind, können die Therapiesitzungen direkt mit der Krankenkasse abrechnet werden. Sie können, bei vorhandenen Kapazitäten, direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Es wird lediglich innerhalb der ersten vier Sitzungen ein Überweisungsschein durch einen Hausarzt oder Hausärztin benötigt.

Wenn sie in einer anderen BKK sind, befragen sie ihre Krankenkasse zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme in einer Privatpraxis. Gerne unterstützen wir sie mit benötigter Zuarbeit bei der Beantragung.

In einer Privatpraxis besteht leider nicht die Möglichkeit, mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie können jedoch gerne als Selbstzahler in die Praxis kommen. Das Honorar richtet sich dann nach der GOP analog GOÄ und wird ihnen mit dem 3,0fachen Satz der Ziffer 870 mit 131,15€ in Rechnung gestellt.

Je nach Einzelfallentscheidung der gesetzlichen Krankenkassen, ist es manchmal möglich, eine Behandlung im sog. Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Befragen sie dazu bitte ihre Krankenkasse. Bei freien Kapazitäten bieten wir ihnen gerne einen Therapieplatz an. Erfragen sie dies bitte im Sekretariat zu den telefonischen Sprechzeiten.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und wo sie Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz bekommen, erhalten sie in den Broschüren der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, der Bundespsychotherapeutenkammer, sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung von Sachsen und auf der Seite Therapie.de.